Krebsfrüherkennung
Jede Frau ab dem 20. Lebensjahr hat Anspruch auf eine einmal jährliche Basis-Vorsorgeuntersuchung:
 
- Zellabstrich vom Gebärmutterhals
- Tastuntersuchung der Gebärmutter und beider Eierstöcke
- ab 30. Lebensjahr mit Abtasten der Brust
- ab 50. Lebensjahr mit jährlicher Tastuntersuchung des Enddarmes und Stuhluntersuchung
- ab dem 55. Lebensjahr mit zweijährlicher Stuhluntersuchung oder Darmspiegelung alle 10 Jahre
 
Wünschen Sie eine erweiterte Vorsorge zur Verbesserung der Basisvorsorge (s. o.) können wir Ihnen unter anderem folgende Untersuchungen als individuelle Gesundheitsleistungen anbieten:
 
- vaginaler Ultraschall zur bildlichen Darstellung der Gebärmutter und Eierstöcke sowie Harnblase
- HPV-Test zur Untersuchung auf humane Papillomaviren (HPV), die für Zellveränderungen am Muttermund bis zur Entwicklung des Gebärmutterhalskrebs verantwortlich sind