Kosten der Kinderwunschtherapie bei unerfülltem Kinderwunsch
Zum Thema Kosten einer Kinderwunschbehandlung dienen die folgenden Informationen zu Ihrer Orientierung. Gerne beraten wir Sie im persönlichen Gespräch, weisen aber auch darauf hin, dass unser vorrangiges Ziel die gute medizinische Behandlung ist.
Seit April 2004 ist es gesetzlich festgelegt, dass sich gesetzlich Versicherte zu 50% an den Kosten beteiligen müssen.
Folgende Kriterien sind dabei vorauszusetzen:
- Das Paar ist verheiratet
- Ehefrau und Ehemann haben das 25. Lebensjahr vollendet, die Frau darf vor Therapiebeginn das 40., der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- beide Partner haben einen negativen HIV-Test
- Immunität gegenüber Röteln bei der Frau
- Beratung des Paares über medizinische, psychische und soziale Aspekte der künstlichen Befruchtung von einem externen Arzt
- bei ICSI-Behandlung 2 Spermiogramme
- bei ICSI-Behandlung eine urologische/andrologische Untersuchung des Mannes
- es liegt keine Sterilisierung bei er Frau oder dem Mann vor
Werden diese Kriterien nicht erfüllt, ist eine Kinderwunschbehandlung nur mit einer Privatabrechnung möglich.
Vor Behandlungsbeginn muss ein von der Krankenkasse genehmigter Behandlungsplan vorliegen.
Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach Bedingungen und Höhe von zusätzlich übernommenen Kosten nach.
Für privat versicherte Patienten entscheidet die private Krankenkasse nach den „Verursacherprinzip“.
Informationen über Ihre Ansprüche finden Sie auch unter folgendem Link: www.pkv-contra-kinderwunsch.de
Finanzielle Unterstützung bietet auch das Landesamt für Gesundheit und Soziales für verheiratete und unverheiratete Paare mit Wohnsitz in Berlin an. Weitere Informationen über dieses Förderprogramm finden Sie im Internet unter: www.berlin.de/lageso/soziales/zuwendung/foerderung-kinderwunsch sowie über das Informationsportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter: www.informationsportal-kinderwunsch.de